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Ausschüsse

Gremien und Funktionen

Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder

Ein Mandat in der Kommunalpolitik ist ein Ehrenamt. Wir engagieren uns politisch neben unseren regulären Jobs und müssen auch noch Familie, Partnerschaften, Sport und anderes Privates unter einen Hut bringen. Und weil dieses politische Mandat ein so hohes Gut ist, hat der Gesetzgeber vieles dafür getan, um die Ausübung dieses Mandats zu gewährleisteten. Deswegen erhalten Mandatsträger*innen in kommunalen Gremien eine Aufwandsentschädigung und haben Anspruch auf Erstattung unterschiedlicher zusätzlicher Aufwendungen, wie Verdienstausfall, Fahrtkosten sowie Kosten, die für die Kinderbetreuung oder die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger anfallen. Die Höhe und die Voraussetzungen für diese Ansprüche regelt die Entschädigungsverordnung (EntschVO NRW).

Bei BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN in Düsseldorf gibt es darüber hinaus eine Kassenordnung, die die Abgaben an den Kreisverband regelt. Dadurch sind Mandatsträger*innen zur Zahlung weiterer Beiträge neben ihrem Mitgliedsbeitrag verpflichtet. Die Mandatsbeiträge betragen für Ratsmitglieder 60 Prozent der gezahlten Entschädigungen (Aufwandsentschädigungen, Pauschalbeträge) ohne Sitzungsgelder.

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