Recht auf Reparatur beschlossen

Das Handy ist kaputt, aber du bekommst kein Ersatzteil mehr, dir fehlt die Reparaturanleitung und das Gerät ist so gebaut, dass man es nur schwer, wenn überhaupt, reparieren kann. Und die Reparatur im Fachgeschäft kostet mehr als ein neues Handy. Damit soll jetzt Schluss sein, zumindest nach dem Willen des EU-Parlaments. Für die Verbraucher*innen ist das eine gute Nachricht und zeigt auch wieder einmal, welche Vorteile uns allen die Europäische Union bringt. Hoffentlich erinnern sich die Bürger*innen auch bei der Wahl am 9. Juni daran.

Fast einstimmig haben die Abgeordneten den Entwurf für eine Richtlinie über das sogenannte Recht auf Reparatur angenommen. Reparaturen sollen dadurch nicht nur einfacher und kostengünstiger, sondern auch eine attraktive Alternative zum Neukauf teurer Produkte sein. Die Richtlinie ergänzt die schon bestehende Ökodesign-Richtlinie von 2019. Die darin enthaltenen zehn Ökodesign-Verordnungen, zusammen mit den sechs neuen Energielabel-Verordnungen, sollen eine bessere Energie- und Ressourceneffizienz von Produkten gewährleisten.

Die neue Richtlinie ist ein weiterer Baustein des European Green Deals, um die Ziele des nachhaltigen Konsums und der Kreislaufwirtschaft zu fördern. Auch die Elektroschrottberge, die von uns verursacht werden, sind riesig. Allein in den EU-Ländern fallen pro Jahr 35 Millionen Tonnen solchen Mülls an. Mit der neuen Richtlinie kommen deshalb eine ganze Reihe von Vorgaben auf die Hersteller von Produkten wie etwa Smartphones, Tablets, Server, Bildschirme, Waschmaschinen, Trockner, Geschirrspüler, Kühlschränke und Schweißgeräte und Staubsauger zu.

Künftig sollen so nur noch Produkte auf den Binnenmarkt kommen, die ressourcensparend hergestellt wurden, langlebig und energieeffizient sind. Die EU-Kommission wird noch für die einzelnen Warengruppen bestimmte Leistungsanforderungen definieren. Für die Verbraucher*innen jedenfalls wird es mit dem Digitalen Produktpass eine Hilfestellung bei der Kaufentscheidung geben. Darüber werden sie über die Nachhaltigkeit von Waren informiert. Auch ein neues Ökodesign-Label sowie ein Reparierbarkeitsindex werden Pflicht.

Jeder EU-Staat muss jetzt mindestens eine Maßnahme zur Förderung von Reparaturen einführen. Das können Reparatur-Gutscheine, Kurse, Informationskampagnen oder die Senkung des Mehrwertsteuersatzes auf Reparaturleistungen sein. Nach dem Beschluss des EU-Parlaments müssen jetzt nur noch die EU-Staaten zustimmen. Dann kann das Gesetz in Kraft treten und die einzelnen Länder haben dann zwei Jahre Zeit, alles in nationale Gesetzgebung umzusetzen. Eigentlich eine Formalität. Wir werden sehen, ob das nicht in letzter Minute doch ausgebremst wird.

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